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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienwohnungsvermietung

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge bzgl. der möblierten Ferienwohnungen im Bungalow 80 in 07733 Unterwellenborn/ OT Bucha – Naherholungsgebiet Saalthal - Alter/ Am Bachlauf zwischen dem Eigentümer Jörg Büttner als Vermieter und seinem Kunden - nachfolgend Mieter genannt – in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Fassung. Diese AGB werden bei Vertragsabschluss zum Vertragsbestandteil.
(2) Werden bei Vertragsabschluss die Dienstleistungen eines Vermittlers genutzt, gelten auch dessen AGB bzgl. der Abschluss- und Zahlungsmodalitäten.

2. Buchungsprozess, Zahlungsablauf, Rechnungsstellung, Preise, Kaution
(1) Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, die im Internet (www.stausee-ferien.de) mit Vertragsvordruck und Mindestvermietdauer veröffentlicht wird.
(2) Durch diese Veröffentlichung spricht der Vermieter eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots aus. Ein potentieller Mieter kann dafür ein Angebot (Anfrage) zum Abschluss eines Mietvertrages abgeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter dieses Angebot innerhalb von 5 Tagen in der vorgesehenen Weise annimmt. Anderenfalls sind beide Seiten nicht mehr an das Angebot gebunden. Vertragsrelevante Nachrichten und Dokumente werden vornehmlich per elektronischer Post versendet, empfangen und gespeichert. Für das Zustandekommen von Buchungen  können auch die Dienste von Vermittlungsdienstleistern genutzt werden.
(3) Der Zahlungsablauf erfolgt entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Vertrag kommt über den am Ende der Buchung dargestellten Gesamtpreis zustande. Dieser setzt sich zusammen aus der möblierten Miete, evtl. Mietzusatzkosten
und evtl. einer Bearbeitungsgebühr eines externen Vermittlungsdienstleisters. Der Vermieter oder dessen Vermittler benachrichtigt den Mieter nach erfolgter Buchung über deren Inhalt einschl. der Darstellung des Gesamtpreises.
b) Der Vermieter behält sich vor, entsprechend der geltenden Preisliste eine zinslose Kaution zu verlangen. Mit einer Frist von 14 Tagen nach dem Versand der Buchungsbestätigung durch den Vermieter
oder Vermittler hat der Mieter diese Anzahlung unter Angabe des Zahlungsgrundes "Ferienwohnung *Anreisedatum*" auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Erfolgt die Zahlung der Kaution nicht fristgemäß, erlischt Vertrag und Buchung. Evtl. anfallende Kosten bei externen Vermittlungsdienstleistern trägt dabei der Mieter.

c) Die Restzahlung der in der Buchung dargestellten Gesamtsumme der möblierten Kaltmiete zzgl. der vertraglich festgelegten Endreinigungspauschale muss unter Einbeziehung der bereits getätigten Kaution spätestens bei Nutzungsbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein oder ist spätestens bei der Anreise bar zu zahlen. Werden die Dienste eines externen Vermittlungsdienstleister beansprucht, so gelten dessen Zahlungsfestlegungen und evtl. Bearbeitungsgebühren.
d) Der Vermieter macht bei Nutzungsende vor Ort die evtl. anfallenden Zusatzkosten und bei Notwendigkeit eine Schadensregulierung geltend.
e) Wird dem Mieter die Unterkunft nicht vertragsgemäß überlassen, so hat er das Recht auf Nachbesserung oder angemessenen Preisnachlass.

(4) Auf Verlangen hat der Vermieter dem Mieter eine Rechnung über den Gesamtpreis zu stellen. Ein evtl. Vermittler erstellt dem Vermieter auf Verlangen eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr. style='font-family:Arial;color:black'>

3. Storno, Vertragsaufhebung und Anspruchsverlust auf Mietleistungen
(1) Der Mieter kann bis zu 6 Wochen vor Nutzungsbeginn ohne Angabe von Gründen den Vertrag auflösen b.z.w. stornieren. Dies kann in Schriftform oder elektronisch erfolgen. Dabei sind vom Vermieter bereits geleistete Zahlungen
zurückzuzahlen abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10 €. Ist ein Vermittlungsdienstleister involviert, so sind auch dessen Storno-Festlegungen- und Gebühren auf Kosten des Mieters zu berücksichtigen.
(2) Bei Mieter-Kündigung innerhalb der 6 Wochen vor Nutzungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Mieters oder bei Nichtzahlung der gesamten möblierten Miete vor Nutzungsbeginn erlischt der Anspruch auf die Mietleistungen und die Rückzahlung der geleisteten Kaution. Storno- oder Verdienstausfallgebühren werden mit der Höhe der Kaution abgegolten.
Evtl. anfallende Kosten bei Nutzung eines externen Vermittlungsdienstleisters trägt der Mieter.
(3) Der Vermieter hat das Hausrecht inne und ist daher berechtigt fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn Ereignisse höherer Gewalt eintreten, die die Vermietung ausschließen oder wenn durch die Nutzung Gefahren für Menschen, die allgemeine Öffentlichkeit, für Haus oder den Ruf des Vermieters zu erwarten sind oder grobe Verstöße gegen diese AGB oder gesetzliche Bestimmungen vorliegen. Der Rücktritt ist dem Mieter unverzüglich anzuzeigen.

Bei Vertragskündigung durch den Vermieter vor Nutzungsbeginn werden alle Anzahlungen ohne Abzug zurückgezahlt und der Mieter von evtl. Forderungen eines Vermittlers freigestellt.

Bei Kündigung wegen grobem Fehlverhalten des Mieters während der Nutzung hat der Mieter unverzüglich das Mietobjekt zu räumen und dem Vermieter vollständig und besenrein zu übergeben. Da der Mieter die  Kündigung zu verantworten hat, ist er für die volle Buchungssumme inkl. der möglicher Zusatzkosten und evtl. Vermittlungsgebühren haftbar.


4. Widerruf

Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder bis zu 6 Wochen vor gebuchtem Nutzungsbeginn ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Herrn Jörg Büttner, Tümplingstr. 18, 07749 Jena, E-Mail: info@well-store.de .

 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen fristgemäßen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen abzgl. 10 € Bearbeitungsgebühr an den Mieter zurückzugewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit dem Empfang der Widerrufserklärung beim Vermieter.

Ende der Widerrufsbelehrung


5. Haftung
(1) Der Mieter trägt das Risiko der Mietnutzung und haftet für alle Schäden oder Verluste, die durch ihn oder seine Besucher aus Anlass der Benutzung der Mietsache entstehen. Dazu zählen auch Folgekosten, die durch Nichtbeachtung der AGB oder gesetzlichen Bestimmungen sowie bei erheblicher Verunreinigung entstehen können. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter verursachte Schäden oder Verluste auf dessen Kosten beseitigen zu lassen.
(2) Bei Versagen technischer Einrichtungen, bei Betriebsstörungen oder sonstigen die Nutzung behindernden Ereignissen, die der Vermieter nicht beeinflussen kann, haftet der Vermieter nicht, ebenso bei Ereignissen höherer Gewalt. Allerdings sind diese dem Vermieter zu melden, so dass er unverzüglich Gegenmaßnahmen
bzw. Reparaturen veranlassen kann. Ist durch ein solches, von beiden Seiten nicht zu verantwortendes Ereignis während des Vermietungszeitraums eine Vertragsauflösung notwendig, reduziert sich die Buchungssumme auf die tatsächlich genutzte Leistung.
(3) Die Parteien können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen..

6. Datenverarbeitung
Die vom Nutzer erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt.

7. Sonstige Bestimmungen für die Benutzung der Mietsache
(1) Die Anreise erfolgt i.d.R. am Anreisetag 14:00 Uhr und die Abreise am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Vermieter und Mieter oder deren Beauftragte haben zum vereinbarten Übergabetermin pünktlich zu erscheinen und gemeinsam die Übergabebegehung vorzunehmen. Kurzfristig nicht zu beseitigende Mängel an der Mietsache sind schriftlich anzuzeigen. Anreiseverzögerungen sind dem Vermieter unverzüglich und spätestens zum vereinbarten Anreise-Übergabezeitpunkt telefonisch mitzuteilen, um die Ansprüche des Mietvertrages aufrecht zu erhalten. Die Verspätungszeit darf i.d.R. 3 Stunden nicht überschreiten, ansonsten greift § 3 (2) dieser AGB. Für jede angebrochene Verzögerungsstunde nach den ersten 60 Minuten wird der in der aktuellen Preisliste festgelegte Service-Stundensatz zusätzlich fällig.
(2) Für die Mietnutzung führt der Mieter die Oberaufsicht und trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen störungsfreien Ablauf. Der Mieter und seine Gäste haben das Mietobjekt pfleglichst zu behandeln, die Vereinbarungen des Vertrages inkl. dieser AGB und die geltenden gesetzlichen und ortsbezogenen Bestimmungen einzuhalten, u. a. die Nacht- und Ruhezeiten (22:00 bis 9:00 Uhr und 12:00 bis 15:00 Uhr. Das Verursachen von Wohn- und Partylärm, insbesondere das Abspielen von Musik über die Zimmerlautstärke hinaus ist nicht zugelassen (Naherholungsgebiet). Dies gilt besonders im Außenbereich..
Im Haus sind Rauchmelder installiert und damit das Rauchen oder andere rauchentwickelnde Vorgänge  untersagt! Auf dem Grundstück sind pyrotechnische Aktionen außerhalb der gesetzlichen Regelungen (nur Silvester),
das Aufstellen von Zelten oder Wohnmobilen sowie das Spielen mit Leder- oder Gummibällen untersagt. Schlüssel des Mietobjektes sind vor Verlust zu schützen und die Verschlusssicherheit des Objektes bei Verlassen zu gewährleisten. Beim Verlassen des Objektes, bei Unwetter und Regen sowie nachts ist die Terrassenmarkise einzufahren. Schäden und Verluste sind dem Vermieter sofort zu melden. Bei Havarie oder Brand muss der Mieter die Evakuierung, die Alarmierung der Feuerwehr und erste Löschversuche (Feuerlöscher in der Diele) organisieren und unverzüglich den Vermieter informieren. Die zulässige Personenzahl darf nicht überschritten sowie Gänge und Türen nicht verstellt werden. Der Mieter hat für evtl. auftretende Schäden eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
(3) Der Vermieter realisiert kostenpflichtig die Endreinigung. Der Mieter reinigt selbst während der Nutzung und ist dafür verantwortlich, dass die Mietsache besenrein, vollständig und mängelfrei, die Küchengeräte und das Geschirr/ Besteck vollständig und sauber übergeben werden. Sollten Reparaturen, Zusatzreinigungen, Ersatzanschaffungen oder die Zusatzentsorgung von Restmüll notwendig sein, so werden diese auf Kosten des Mieters durchgeführt. Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung erhebt der Vermieter eine Schmutzzulage entspr. Preisliste€. Der Mieter hat die Möglichkeit der Nachbesserung, um die Zusatzkosten zu vermindern.
(4) Die Abfallentsorgung des täglichen Normalbedarfs ist per Mülltrennung über die 4 bereitgestellten Müllbehältnisse (Leichtverpackungen, Papier, Biomüll, Restmüll)  durchzuführen. Soweit es sich um den täglichen Normalverbrauch für die maximale zugelassene Personenzahl handelt, erfolgt der Müllabtransport durch den Vermieter und ist Bestandteil der Reinigungspauschale. Entsorgt der Mieter den Müll selbst, kann ein Rabatt von 20 € vereinbart werden.
(5) Das Bereitstellen von Schlafkissen, Bettwäsche, Handtüchern, Tischdecken, Toilettenpapier und Verbrauchsmaterialien u. ä. obliegt dem Mieter. Bis zu der max. Personenzahl entsprechenden Anzahl von Schlafplätzen inkl. der Zudecken stellt der Vermieter, deren Nutzung nur mit Bettwäsche (Bezüge und Laken des Mieters) erlaubt ist. Nur im Ausnahmefall stellt der Vermieter Bettwäsche, gegen Entgelt.
(6) Beim Mitbringen von Haustieren ist zu beachten, dass Nachbarn durch die Tiere nicht belästigt oder gefährdet, fremde Grundstücke nicht betreten werden. Verunreinigungen durch die Tiere sind sofort zu entfernen. Im Mietobjekt
dürfen die Tiere nicht in Bad und Schlafzimmer sowie auf Polstermöbel oder Betten. Sollte entsprechendes Fehlverhalten festgestellt werden, kommt zu der gewöhnlichen Endreinigung ein Zusatzbetrag entspr. Preisliste hinzu.
(7) Das Mietverhältnis bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag angegebenen Räume. Untervermietung und die Überschreitung der zugelassenen Personenzahl sind nicht zulässig.
Folgende Grundstücks-Außenflächen können durch den Mieter mitgenutzt werden: Terrassen vor und links neben dem Bungalow, Tischtennisanlage und die Parkfläche für 1 PkW links vor dem Bungalow.
(8) Dem Vermieter ist bei technisch notwendigen Gründen der Zutritt zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gestatten.
Dem Vermieter ist es gestattet, ohne Zustimmung des Mieters die obere Etage des Bungalows für Wohn- und Ferienzwecke zu nutzen bzw. zu vermieten.
(9) Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Mieter diese Vertragsbestimmungen an. Diese liegen zur Einsichtnahme im Mietobjekt aus.

8. Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Jena und Erfüllungsort der Standort der Ferienwohnung.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(4) Für die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter/ Vermieter und dem Kunden/ Mieter gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.